WEG-Verwaltung
   
 

Was wir bieten

Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind sehr vielseitig. Nachstehend haben wir eine Übersicht der Hauptaufgaben zusammengestellt. Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben, die der Verwalter im Bedarfsfall übernimmt.

Allgemeine Verwaltung:

Einberufung, Durchführung und Beratung von Eigentümerversammlungen, Durchführung und Umsetzung von Beschlüssen, Erstellung und Versand von Beschlußprotokollen, bei Bedarf Erstellung und Versand bzw. Anbringung von Rundschreiben und Aushängen, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen, Überwachung von Fristen zur Abwendung von Rechtsnachteilen, Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, säumigen Miteigentümern, Versorgern etc., Korrespondenz mit Wohnungseigentümern, Handwerkern, Lieferanten, Versicherungen, Behörden, Grundstücksnachbarn und Schornsteinfegern, gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der WEG gegenüber Dritten, Durchführung bzw. Organisation der jährlichen Zählerablesungen, Erstellung der Betriebskostenabrechnungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Einstellung, Anmeldung, Einweisung und Kontrolle von Hausmeistern und Hilfskräften, Prüfung von bestehenden Versorgungs- und Wartungsverträgen und ggf. Abschluß erforderlicher Verträge, Aufstellen und Durchsetzen von Hausordnungen, Kontrolle und ggf. Anpassung des Versicherungsbedarfs, bei Bedarf Organisation von Sitzungen und Objektbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat, Bearbeitung von Mieter- oder Eigentümerwechseln.                   

Kaufmännische Verwaltung:

Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, dabei werden sämtliche Geldein- und -ausgänge verbucht, Buchung von Sollstellungen, Bearbeitung von Lastschriftbuchungen, Überwachung von fälligen Zahlungseingängen, Mahnen und ggf. Klagen bei Zahlungsrückständen, Erstellung von Wirtschaftsplänen mit Berechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge, detaillierte Abrechnung des Wirtschaftsjahres mit dem Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen und der Instandhaltungsrücklage, Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, Ausschreibung von Dienstleistungen am gemeinschaftlichen Eigentum, Prüfung und Vergleich von Angeboten, Prüfen von Rechnungen, Abwicklung von Versicherungsschäden.

Technische Verwaltung:

Überwachung des Gebäudes und der technischen Einrichtungen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Kontrolle der laufenden und fertiggestellten Arbeiten, ggf. Mängel rügen und Gewährleistungsansprüche durchsetzen, Ermittlung des mittelfristigen Instandsetzungs- und Wartungsbedarfs.